Auto und Verkehr

Berliner Verkehrschaos: Wer ist schuld an dem Verkehrsunfall?

Der Verkehr in Berlin lässt sich nur allzu oft mit Fug und Recht als ein einziges großes Chaos bezeichnen. So ist es kaum verwunderlich, dass sich in diesem tagtäglich zahlreiche Verkehrsunfälle ereignen.

Vorausgesetzt, es ist niemand verletzt worden, gilt es nach einem Unfall vor allem, die wichtige Schuldfrage zu klären. Selbst, wenn es sich auf den ersten Blick nur um einen kleinen Blechschaden handelt, kann dieser nämlich hohe Kosten nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang können einige Fallstricke in Erscheinung treten, welche die Unfallbeteiligten unbedingt kennen sollten.

Unbedingt vermeiden: Schuldeingeständnis nach dem Unfall

Nicht selten passiert es im ersten Schreckensmoment nach dem Unfall, dass einer der Beteiligten umgehend zugibt, die Schuld an dem Ereignis zu tragen. Allerdings ist ein solches Schuldeingeständnis unbedingt zu unterlassen.

Der Grund dafür ist, dass Unfallbeteiligte selbst in der Regel kaum einschätzen können, wer welchen Schuldanteil an dem Unfall trägt. Daneben besteht keinerlei Pflicht, dem Unfallgegner gegenüber die eigene Schuld zu dokumentieren. Es ist sogar das Risiko zu bedenken, dass der Schaden eventuell nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen wird, falls der Versicherte seine Schuld bereits offiziell anerkannt hat.

Das bedeutet selbstverständlich ebenfalls, dass auch von schriftlichen Schuldeingeständnissen abzusehen ist. Somit ist kein Unfallbericht zu unterzeichnen, in welchem die Gegenpartei die Schuld vollständig von sich weist. Grundsätzlich sollte frühzeitig nach dem Unfall ein Fachmann in den Vorgang involviert werden, wie der kompetente Kfz Gutachter Berlin. Dieser hilft den Geschädigten, zu ihrem Recht zu kommen.

Wichtig: Polizei zum Unfallort rufen

Experten raten dazu, die Schuldfrage nach einem Unfall niemals ohne die Polizei zu klären. Diese ist somit nach dem Unfallgeschehen zu informieren. Die Beamten nehmen dann am Unfallort die entsprechenden Beweise auf. 

Der Unfall muss von den Beteiligten zudem zeitnah an ihre Kfz-Versicherung gemeldet werden. Als Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Kostenübernahme durch die Versicherung dient der Unfallbericht. Dieser muss verpflichtend durch die Unfallbeteiligten angefertigt werden. Von dem Unfallbericht geht ebenfalls eine große Bedeutung aus, falls es im Nachgang zu rechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen kommt. Aus diesem Grund ist der Unfallhergang stets so präzise und neutral wie möglich zu formulieren. Beide Unfallparteien müssen den Unfallbericht unterschreiben.

Für die Klärung der Schuldfrage sind zudem Fotos von den betroffenen Fahrzeugen nach dem Unfall und von dem Unfallort hilfreich. Durch die Anfertigung einer Unfallskizze lassen sich darüber hinaus die Verkehrssituation und der genaue Standort verdeutlichen.


Sollte es bereits vor dem Eintreffen der Polizei nötig sein, die Fahrzeuge von dem eigentlichen Unfallort zu entfernen, ist der ursprüngliche Standort auf der Fahrbahn zuvor zu markieren.

Klärung der Schuld mit Hilfe von Gutachtern oder dem Gericht

Die Unfallkosten werden von der Versicherung erst reguliert, wenn eine Klärung der Schuldfrage erfolgt ist. Möglich ist dies in den meisten Fällen mit Hilfe der polizeilichen Beweisaufnahme und des Unfallberichts. Falls diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen, um die Schuld eindeutig zuzuweisen, geht eine große Bedeutung von der Arbeit eines Sachverständigen aus.

Durch diesen wird eine umfassende Unfallrekonstruktion vorgenommen. Für diese nutzt er unter anderem die Schäden, die sich an den beiden Fahrzeugen finden. Mit einem Sachverständigengutachten lässt sich die Schuldfrage dann zumeist klären. Sollte jedoch auch das Gutachten nicht ausreichen, um herauszufinden, wer die Schuld an dem Verkehrsunfall trägt, muss der Rechtsweg beschritten werden. Letztendlich klärt dann ein Gericht die Schuldfrage.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)