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Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig?

Für den Bau eines Hauses ist eine Genehmigung notwendig. Das wissen Sie natürlich. Doch wussten Sie, dass auch eine Wohnraumerweiterung eine Genehmigung braucht? Hierzu zählt auch der Wintergarten . Auch dieser kann genehmigungspflichtig sein. Doch wann ist sie wirklich notwendig und wie sollten Sie dabei vorgehen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Artikel.

Baugenehmigung beim Wintergarten?

Das deutsche Baurecht besagt, dass eine bauliche Anlage immer einen Bauantrag benötigt. Der Antrag wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft und, wenn nichts dagegen spricht, genehmigt. Auch ein Wintergarten zählt zu baulichen Anlagen dazu. Wer einen solchen also bauen möchte, der braucht per Definition eine Baugenehmigung. Doch tatsächlich gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. Einige Bundesländer entbinden die Bauherren sogar ganz von dieser Pflicht. Denn die Genehmigung für den Wintergartenbau regeln die einzelnen Bundesländer eigenständig.

Baurecht im Hinblick auf einzelne Bundesländer

Das Baurecht ist in Deutschland eine Sache der einzelnen Bundesländer. Durch verschiedene Faktoren können diese unterschiedlich mit einer Baugenehmigung umgehen. Eine kleine Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern eine Baugenehmigung momentan unter bestimmten Bedingungen nicht erforderlich ist:

Land Wintergarten ohne Genehmigung, wenn

BRANDENBURG Der Anbau muss aus transparentem Material sein, an der Hauswand stehen und unbeheizt sein. Die Grundfläche darf maximal 20 m² betragen. Eine Grenze von 75 m³ gilt für den Bruttorauminhalt.

BREMEN Der Wintergarten muss verglast sein. Zudem muss er als überschaubar ausgezeichnete Fläche auf dem Bebauungsplan stehen.

HESSEN Die Grundfläche des Anbaus darf höchstens 30 m² groß sein.

NORDRHEIN-WESTFALEN Der Anbau darf eine Brutto-Grundfläche von höchstens 30 m² aufwesien. Er muss allerdings mindestens 3 m von der Nachbargrenze entfernt liegen.

RHEINLAND-PFALZ Der umbaute Raum darf nicht größer sein als 50 m³. Zudem muss der Anbau selbst ebenerdig und unbeheizt sein.

THÜRINGEN Der Wintergarten muss an der Außenwand des Gebäudes stehen. Die Fläche darf nicht größer als 20 m² sein. Das Volumen darf eine Größe von 75 m³ nicht überschreiten.

Wenn man unsicher ist und genauere Informationen möchte, so kann man alles der Bauanordnung der Bundesländer entnommen werden. Notfalls wendet man sich gleich ans Bauamt, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Bauantrag für Baugenehmigung

öchte man nun einen Bauantrag stellen, so kann man dies als Haus- oder Grundstücksbesitzer machen. Es gibt allerdings auch Wintergartenbauer oder Architekten, die diese Aufgabe übernehmen können.

Bauantrag: Das muss beachtet werden

Einen Antrag kann man jederzeit stellen. Dieser muss mit bestimmten Unterlagen abgegeben werden. Welche Dokumente gebraucht werden, sollte jedoch genau beim Bauamt erfragt werden.

Folgende Dokumente können für die Baugenehmigung des Wintergartens nötig sein:

● Formulare des Bauamtes
● Lageplan/ Bebauungsplan
● Entwässerungsplan
● Wärmeschutzausweis (bei einem Wohnwintergarten)
● Statische Berechnung des Wintergartens
● Baubeschreibung und Bauzeichnung
● Grenzabstände
● technische Nachweise zum Schallschutz
● Informationen zum Heizungssystem
● Informationen zum Lüftungssystem
● Brandschutz- und Sicherheitsnachweis
● Liste mit den verwendeten Materialien
● eventuell Einverständniserklärung der Nachbarn

Diese Unterlagen müssen später unter Umständen während der Bauphase auch der Bauaufsicht gezeigt werden. Es ist demnach wichtig, dass man Kopien macht.

Einverständniserklärung der Nachbarn

Fernab einer Baugenehmigung bedarf es auch ein Einverständnis der Nachbarn, wen es sich um eine Grenzbebauung handelt. Eine Absprache mit den Nachbarn ist wünschenswert, denn diese sollten zukünftig auf eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern verzichten, damit der Wintergarten genügend Licht hat. Oft sind die Grundstücksgrößen nicht so groß, deswegen sind Absprachen unumgänglich.

Wartezeit und Absage nach der Antragsstellung

Wie lange man auf eine Genehmigung oder gar Absage warten muss, ist sehr unterschiedlich. Dies kann einige Wochen oder auch Monate dauern. Eine Absage kann immer dann erfolgen, wenn im Antrag bestimmte Tatsachen nicht stimmen oder nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden. Auch der Anbau an einem denkmalgeschützten Gebäude wird nicht gestattet. Ragt der Wintergarten in das Nachbargrundstück hinein, wird auch in diesem Fall eine Absage erteilt. Auch eine fehlende Einverständniserklärung der Nachbarn kann für eine Ablehnung sorgen.

Nachträglich Baugenehmigung anfordern

Da einige Hausbesitzer nicht wissen, dass sie eine Genehmigung für den Bau eines Wintergartens brauchen, ist es möglich, dass sie mit dem Bau eines solchen beginnen oder ihn sogar beenden und erst später in Erfahrung bringen, dass sie für diesen eine Erlaubnis gebraucht hätten. Die Baugenehmigung kann tatsächlich auch nachträglich angefordert werden. Entscheidend ist hierbei allerdings, ob der Bau genehmigungsfähig ist oder nicht. Die zuständigen Behörden geben in diesem Fall Auskunft.

Von welchen Faktoren hängt der Bau eines Wintergartens ohne Baugenehmigung ab?

Die Baugenehmigung hängt in erster Linie immer von der Größe des Bauvorhabens ab. Zudem spielen auch öffentlich-rechtliche Faktoren eine Rolle. Auch wenn jedes Bundesland seine eigenen Regeln hat, so entscheidet auch die Art der Fläche, auf welcher das Haus gebaut ist, ob eine Erlaubnis erteilt wird oder nicht. Ebenfalls berücksichtigt wird auch, ob es sich um ein Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiet handelt. Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, ob man sein Vorhaben durchsetzen kann oder es nicht erlaubt ist.

Kostenfrage

Die Kosten können stark variieren. Sie hängen zunächst davon ab, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und ob diese von einem Bauingenieur oder einem Architekten angefertigt werden müssen. Hinzu kommen noch die Gebühren hinzu. Will man einen Wintergarten kaufen mit Montage oder ohne? Auch Handwerker müssen bezahlt werden, wenn man den Bau selbst nicht durchführen kann. Alle diese Faktoren ergeben am Ende den Gesamtbetrag.

Fazit

Bevor Sie mit einem Bau beginnen, sollte Sie sich zunächst bei der zuständigen Baubehörde informieren. Hier erhalten Sie die Information, ob Sie eine Genehmigung brauchen oder ob Sie sofort mit dem Bau beginnen können. Auch Ihre Nachbarn sollten Sie aus Gründen der Höflichkeit in Ihr Vorhaben einweihen, selbst wenn Sie keine Baugenehmigung vom Amt brauchen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)