Das Führungszeugnis gibt Auskunft über bisher registrierte Vorstrafen der im Zeugnis bezeichneten Person. Rechtsgrundlage ist § 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Danach kann jede Person die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Den Antrag kann alternativ auch durch einen gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) gestellt werden. Das polizeiliche Führungszeugnis wird schriftlich bei der […]