Polizeiliches Führungszeugnis
Recht

Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über bisher registrierte Vorstrafen der im Zeugnis bezeichneten Person. Rechtsgrundlage ist § 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Danach kann jede Person die das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Den Antrag kann alternativ auch durch einen gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) gestellt werden. Das polizeiliche Führungszeugnis wird schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde der jeweiligen Gemeinde oder online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt. Sofern das Zeugnis für private Zwecke, zum Beispiel Vorlage beim Arbeitgeber benötigt wird, erhält es der Antragsteller postalisch direkt vom Bundesamt für Justiz. Wird das Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (sogenannte Behördenführungszeugnis) benötigt, wird es direkt an die betreffende Behörde geschickt. In diesem Fall besteht aber die rechtliche Möglichkeit am örtlichen Amtsgericht vorher Einsicht in das Führungszeugnis zu nehmen.

Welche Einträge enthält ein polizeiliches Führungszeugnis?

Die Einträge sind abhängig davon ob es sich um ein einfaches (für private Zwecke), ein erweitertes oder ein Behördenführungszeugnis handelt. Das einfache Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG enthält schwere Verurteilungen. Im einfachen Führungszeugnis nicht eingetragen werden minderschwere Strafen und Verurteilungen:

  • zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen kleiner zwei Jahren
  • Geldstrafen kleiner 90 Tagessätze
  • Freiheitsstrafen kleiner drei Monate

Im erweiterten Führungszeugnis nach §§ 30a, 31 Abs.2 BZRG sind auch Sexualdelikte oder Straftaten gegenüber Minderjährigen enthalten. Zum Beispiel Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verurteilungen wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie. Das Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) enthält auch behördliche Entscheidungen, unter anderem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder Widerruf eines Waffenscheins.

Wie lange gilt ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt vorzulegen, ansonsten verliert es seine Gültigkeit und darf nicht mehr angenommen werden. Das erweiterte Führungszeugnis ist maximal 5 Jahre gültig. Infolgedessen muss alle 5 Jahre ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)