Reise

Was ist das Schengen Visum?

Das freie Reisen hat im Jahr 1995 einen wichtigen Schritt genommen. Zu diesem Zeitpunkt unterzeichneten die sogenannten Schengen-Staaten ein Abkommen, welches Reisefreiheiten für all ihre Bewohner ermöglichte. In diesem entstandenen Schengenraum kann die Bevölkerung der teilnehmenden Staaten ohne Beschränkung leben und reisen. Eine Grenzkontrolle im Zuge der Grenzüberschreitung findet nicht statt.

Wissenswertes rund um das Schengen Visum:

Die Bewohner der Staaten, welche das Schengen-Abkommen nicht unterzeichnet haben, benötigen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum. Ist dieses erteilt, darf sich die betreffende Person für einen Zeitraum von 90 Tagen pro Halbjahr in einem der Schengen-Staaten aufhalten. Das erhaltene Visa-Dokument ist jederzeit mitzuführen und muss beispielsweise bei einer Personenkontrolle vorgezeigt werden können.

Verschiedene Kategorien des Schengen-Visums

Bei oder vor der Beantragung des Schengen-Visums gilt es zu prüfen, wie oft eine Einreise in den Schengen-Raum notwendig ist. Diese Erlaubnis wird in drei verschiedene Kategorien unterteilt. Das Single-Visum erlaubt die einmalige Einreise in ein Schengen-Land. Wird dieses wieder verlassen, erlischt in der Folge das Schengen-Visum. Beim Double-Entry-Visum ist eine zweimalige Einreise in ein Land möglich. Ein automatisches Erlöschen des Visums erfolgt mit der zweiten Ausreise. Zusätzlich wird die Kategorie Multiple-Entry-Visum angeboten. Dabei handelt es sich um ein Mehrfach-Visum. Dieses erlaubt die unbegrenzte Ein- und Ausreise im Schengen-Raum. Bei diesem Visum beginnt die Zeitspanne der maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen mit dem Tag der ersten Einreise.

Regelungen rund um das Visum

Bei der Beantragung eines Schengen-Visums ist keine Angabe von Gründen notwendig, weshalb eine Einreise gewünscht ist. Nach der Ausstellung des Dokuments ist zu beachten, dass es sich lediglich um ein Reise-Visum handelt. Das Schengen-Visum stellt keinerlei Studien- oder Arbeitserlaubnis dar. Lediglich die Einreise in den Schengen-Raum ist damit offiziell erlaubt. Wird ein Studium oder eine Arbeit in einem der teilnehmenden Schengen-Staaten angetreten, dann gilt es die dafür notwendigen Dokumente zusätzlich zu beantragen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)