Finanzen

Wie Unternehmen Hilfe vom Staat während Corona anfordern können

Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auf viele Unternehmen direkten oder indirekten Einfluss durch die angeordneten Schließungen der Regierung. Unternehmen, Selbständige, Betriebe und Vereine die von den Corona-Maßnahmen in Form von temporärer Schließung betroffen sind, können staatliche Fördermittel in der Form von finanzieller Hilfe erhalten.

Drei wichtige staatliche Fördermittel

Zum einen gibt es außerordentliche Wirtschaftshilfen für den November und Dezember 2020. Außerdem wird die bisherige Überbrückungshilfe, die man bereits seit einigen Monaten erhalten kann, bis Juni 2021 verlängert. Es gibt auch eine Hilfe für Solo-Selbständige, eine sogenannte Neustarthilfe, die ebenfalls erweitert wird.

Zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Die Betroffenen erhalten schnelle und unbürokratische Hilfe in der Form von finanziellen Zuschüssen, die 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 betragen. Für Solo-Selbständige gilt als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019. Für die Antragsberechtigten, die erst nach dem 31. Oktober 2019 geschäftstätig waren, wird entweder der monatliche Durchschnittssatz oder der Monatsumsatz des Oktobers 2020 als Vergleichsumsatz gewählt. Als Abschlagszahlungen vor der kompletten Zahlung der Novemberhilfe erhalten Solo-Selbständige bis zu 5.000 Euro und alle weiteren Unternehmen, die Hilfe beantragt haben, bis zu 10.000 Euro, b. z. w. einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe.

Die Antragstellung

Seit dem 25. November 2020 bis zum 31 Januar 2021 können Anträge auf Novemberhilfe gestellt werden. Diese werden elektronisch über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchprüfenden oder Anwalt gestellt (auch prüfende Dritte genannt). Solo-Selbständige, insofern sie besondere Identifizierungspflichten einhalten, können einen Direktantrag machen und benötigen hierfür lediglich ein ELSTER-Zertifikat. Die Anträge auf Dezemberhilfen werden analog ablaufen. Siehe auch Weser-Ems-Wirtschaft.de.

Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung der Novemberhilfen erfolgt ebenfalls vollelektronisch über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Die ersten Abschlagszahlungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe werden Ende November 2020 ausgezahlt. Die vollen Auszahlungen für den November und Dezember werden parallel zu den Abschlagszahlungen vorbereitet, sodass sie als direkter Anschluss gestartet werden können.

Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)