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Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung – welche als Privatier?

Ein Privatier verfügt in Gegensatz zu einem Arbeitnehmer über keinen Arbeitgeber. Er ist – so wie Selbstständige – selbst für die Auswahl der Krankenversicherung zuständig. Diese ist in Deutschland Pflicht.

Privatiers müssen selbst überprüfen, welche Krankenversicherungsart für sie die optimale Lösung darstellt. Dabei stellt die Krankenversicherung für solche Personen einen großen Kostenausgabenblock dar, da sie für die Beiträge selbst aufkommen müssen. Welche Krankenversicherung schließlich gewählt werden soll, stellt für Privatiers keine leichte Aufgabe dar.

Die Qual der Wahl

In Deutschland besteht seit Jahren die Pflicht sich Kranken zu versichern. Dies hat einen ganz einfachen Hintergrund. Es soll damit verhindert werden, dass Behandlungskosten zu einer hohen finanziellen Belastung führen und somit Personen ihre Existenz gefährden.

Dabei ist in Deutschland ein zweigleisiges System im Gesundheitswesen vorhanden. Personen können sich sowohl gesetzlich, als auch privat Krankenversichern. Je nach Art und Weise ergeben sich mit der Wahl der Krankenversicherung unterschiedliche Leistungserstattungen und die Beiträge unterscheiden sich enorm.
Welche Krankenversicherung als Privatier schlussendlich gewählt wird, hängt von einer Reihe verschiedener Faktoren ab und ist Pauschal nicht zu Beantworten.

Faktoren für die Auswahl der richtigen Krankenversicherung

Wie oben bereits erwähnt, kann keine pauschale Empfehlung für Privatiers gegeben werden. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Auswahl der Krankenkasse in die eine oder andere Richtung.

Die Höhe des Einkommens

Gerade bei eher niedrigen Einkommen stellt die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse die beste Option dar. Sollte das Einkommen als Privatier überschaubar gering ausfallen und es ist keine Familienversicherung bei einem nahen Angehörigen möglich, muss sich der Privatier freiwillig gesetzlich versichern. In diesen Fällen wird ein Mindestbeitrag seitens der Krankenkasse erhoben.

Sonderfall Familienversicherung

Ehepartner/-innen und Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern zu lassen. Dies ist möglich, wenn die entsprechende Person entweder kein oder ein Einkommen geringer 450 Euro monatlich aufweist. In diesem Falle wird kein Beitrag zur Krankenversicherung notwendig.

Sicheres und hohes Einkommen

Sind bei einem Privatier ausreichend Rücklagen vorhanden und das monatliche Einkommen ist ebenfalls sehr hoch, sollte die Wahl auf die private Krankenversicherung fallen. Jedoch sollte sich die Person auch im Alter die höheren Beitrage auf Dauer leisten können.