Allgemein Recht

Das deutsche Waffengesetz – das sollten Sie über Klingenwaffen wissen

Das deutsche Waffengesetz gilt weltweit als eines der strengsten Waffengesetze. Reglementiert ist in dem Waffengesetz nicht nur, wie es sich mit Schusswaffen verhält. Dort ist auch geregelt, was bei Klingenwaffen alles erlaubt und nicht erlaubt ist.

Da das deutsche Waffengesetz umfangreich ist, kann es auch schon einmal schwer sein, sich in diesem Dschungel der Paragraphen zurechtzufinden und herauszufinden, was bei Klingenwaffen alles erlaubt oder gesetzlich untersagt ist. Dabei ist das wichtig zu wissen. Denn schnell kann man sonst ganz unabsichtlich Probleme bekommen, selbst wenn man mit der mitgeführten Waffe niemals irgendwelche böse Absichten hat.

Was sind Klingenwaffen nach dem deutschen Waffengesetz überhaupt?

Das Wort Klingenwaffen wird man im deutschen Waffengesetz nicht finden. Doch enthalten sind diese Waffen dort natürlich auch, und zwar unter den Hieb- und Stoßwaffen. Darunter fallen verschiedene Waffen, wie beispielsweise zweischneidige Messer, Dolche, Schwerter, Bajonette, Rapiere, Degen und noch viele andere Klingenwaffen. Auch Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimeter oder Klappmesser fallen unter das Waffenrecht und dürfen nicht auf der Straße, also in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein zum Beispiel gerade gekauftes großes Küchenmesser nicht nach Hause transportiert werden darf oder dass man beim Camping auf scharfe Messer verzichten muss. Das Mitführen heißt im gesetzlichen Sinne schließlich, dass ein Messer griffbereit getragen wird, sodass es eben als Waffe jederzeit eingesetzt werden kann. Doch wie sieht es mit anderen Klingenwaffe aus, die man auch mal in Benutzung hat, zum Beispiel Macheten, die im Garten bei der Arbeit eingesetzt werden?

Gehört ein Tomahawk nach dem Gesetz auch zu einer Waffe?

Nicht jeder Klingengegenstand, der eine scharfe Klinge hat, ist auch eine Waffe nach dem deutschen Waffengesetz. Das zeigt sich am Beispiel von einer Machete oder auch von einem Tomahawk ganz gut. Beide Gegenstände würde man sicherlich als Waffe einschätzen, doch da irrt man sich. Ein Tomahawk oder auch eine Machete gehören zu Werkzeugen. Daher ist es auch nicht verboten, diese Gegenstände zu ihrem Einsatzort, beispielsweise zum Holzhacken bei Verwandten, mitzuführen. Doch beim Gang in einer Stadt sollte man Tomahawks dennoch besser zu Hause oder im Auto lassen. Die Polizei kann beim Mitführen in der Stadt Strafen erteilen.

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(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)