„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – dieser Slogan ist jedem bekannt. Sind diese Worte aber nur ein guter Werbeslogan oder steckt mehr dahinter?
Die Geschichte hinter dem Slogan
Der Ursprung liegt im Jahr 1990. Damals trat eine gesetzliche Vorschrift in Kraft, die beinhaltete, dass alle Pflichtangaben des Beipackzettels auch in der Werbung zu finden sein müssen. Aber wie sollte diese Flut an Informationen verständlich innerhalb eines kurzen Werbespots präsentiert werden? Dieser Herausforderung stand man nun gegenüber.
Laut den Studien von Prof. Dr. Hans Mathias Kepplinger, waren die Hauptinformationsquellen für den Verbraucher neben der Packungsbeilage, der Apotheker und der Arzt. Also entstand der Hinweis darauf, wo und bei wem man umfängliche Aufklärung bezüglich der Wirkung und den Nebenwirkungen von Medikamenten erhält. Daraufhin wurde der Satz geboren, der uns ein guter Bekannter in der Werbung wurde.
Eine Neuauflage des Klassikers
Seit Dezember 2023 gilt für Heilmittelwerbung ein überarbeiteter Text als Pflicht: “Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.”
Warum diese Änderung? Grund dafür ist, die Mehrheit der Frauen, die Ärztin sind oder in der Apotheke zu würdigen. Sie leisten einen enormen Beitrag zum Gesundheitswesen, weshalb sie auch in diesem Hinweissatz sichtbarer gemacht werden sollten.
Natürlich ist uns allen der Klassiker noch am geläufigsten und kommt auch noch leichter über die Lippen. Doch am wichtigsten ist der Sinn hinter den Worten: Der Verbraucher bekommt die Information, wo er sich am besten umfangreich über sein Medikament informieren kann: In der Apotheke in Ihrer Nähe.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)