Recht

Diebstahl- Detektive im Einsatz

Diebstahl ist ein großer wirtschaftlicher Faktor. Allein der Tatbestand Ladendiebstahl verursacht in Deutschland Inventurdifferenzen in Höhe von 3,75 Mrd. Euro jährlich (2018). 2,4 Mrd. Euro davon entstehen durch Diebstähle die von Kunden begangen werden. Dazu kommen Diebstähle durch Mitarbeiter in Höhe von ca. 1 Mrd Euro und weitere 350 Mio. Euro sind entweder Lieferanten oder Servicekräften zuzuschreiben.

Unternehmen treffen daher zum Schutz Vorkehrungen, die sich in technische und personelle Maßnahmen unterteilen lassen. Die technische Prävention besteht in erster Linie aus Sicherungssystemen an der Ware selbst, auch Elektronische Artikelsicherung (EAS) genannt und der Videoüberwachung der Räumlichkeiten. Den personellen Schutz übernehmen aufmerksame Mitarbeiter und, auf der professionellen Ebene, Ladendetektive die den Schaden noch einmal zusätzlich minimieren.

Wie arbeitet eine professionelle Detektei im Bereich Diebstahl?

Ein Diebstahl muss immer bewiesen werden. Erfahrene Detektive spechen einen verdächtigen Kunden nicht alleine weil er sich auffällig verhält an. Jemand der sich sehr lange im Geschäft umschaut und sich dem Bereich mit den hochwertigsten Waren nähert, kann zum Dieb werden, er muss es aber nicht. Im Interesse des Unternehmers sollte der Dieb erst dann angesprochen werden, wenn er einen Artikel unrechtmäßig an sich nimmt und ihn einsteckt oder unter der Kleidung versteckt. Der Hintergrund dazu ist der “vollendete Gewahrsamsbruch”. Dieser juristische Terminus beschreibt den Übergang der Ware vom Einflussbereich des Ladenbesitzers in den des Diebes. Erst dadurch liegt rechtlich gesehen ein Diebstahl vor.

Detektive können auch dort Taten erkennen wo sich tote Winkel für die Kameras ergeben und er muss nicht warten, bis der Dieb den Kassenbereich passiert hat. Der professionelle Ladendetektiv wird, auch wenn er sich zu 100% sicher ist, den Kunden nicht sofort mit dem Verdacht des Diebstahls konfrontieren. Er wird den Täter ins Büro bitten, um mit ihm über eine Unstimmigkeit oder eine Reklamation zu sprechen. So wird zum einen einer direkten Eskalation entgegengewirkt und zum anderen werden andere Kunden nicht verschreckt. Übrigens können Personen, denen kein Diebstahl nachgewiesen werden kann, Anzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede erstatten.

Grundsätzlich ist zu raten, eine weitere Person hinzuzuziehen. Ist die verdächtigte Person weiblich, sollte eine Frau als Zeugin hinzugezogen werden.

Welche Rechte haben Detektive?

Im engeren juristischen Sinn haben Detektive keine besonderen Rechte. Grundsätzlich ist aber jeder dazu berechtigt, einen Täter der erwischt wurde, festzuhalten, wenn derjenige flüchtet oder sich einer Identitätsfeststellung entzieht (vgl. §127 I StPO). Das Festnahmerecht umfasst sogar ein leichte Körperverletzung und eine eventuell Sachbeschädigung. Nicht toleriert wird aber die Gewaltanwendung die zu schweren Verletzungen führt oder sogar das Leben des Verdächtigen gefährdet. Dieses Recht soll die Zivilcourage in der Bevölkerung fördern.

Über das allgemeine Festnahmerecht hinaus, hat ein Ladendetektiv dazu Rechte die ihm regelmäßig durch den Geschäftsinhaber, Filialleiter oder Prokuristen übertragen werden. Dazu gehört vor allem das Hausrecht. Je nachdem welche Absprache getroffen wurde, dürfen Detektive beispielsweise ein Hausverbot aussprechen und Kunden des Ladens verweisen.

Wird ein ein Kunde konkret des Diebstahls verdächtigt, ergeben sich für einen Ladendetektiv folgende Szenarien: Weist sich der Kunde vor Ort aus und gibt das Diebesgut sofort zurück, kann der Detektiv ihn nicht zwingen, mit ins Büro zu kommen. Wenn sich der Verdächtige weigert, dem Detektiv zu folgen, muss er aber die Aufnahme seiner Personalien über sich ergehen lassen. Dabei ist es egal ob der Detektiv Wien oder Berlin als Tätigkeitsort hat.

Was gilt bezüglich Taschenkontrollen und Leibesvisitationen?

Die sogenannte Selbsthilfe erlaubt den Detektiven einem Dieb die gestohlene Ware wieder abzunehmen, wenn dieser sich weigert sie zurückzugeben. Das umfasst allerdings weder eine Taschenkontrolle noch eine Leibesvisitation. Diese „Körperlichen Durchsuchungen” darf grundsätzlich nur die Polizei zuführen. Eine Taschenkontrolle ist nur erlaubt wenn der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung dazu erklärt.

Darf ein Detektiv einen Dieb vorläufig festnehmen?

Wenn der Dieb sich nicht direkt vor Ort identifizieren lässt, sich weigert mitzukommen oder einen Fluchtversuch übernimmt, erlaubt das Gesetz jedem eine vorläufige Festnahme (§ 127 Strafprozessordnung). Voraussetzung ist, dass der Betreffende ausdrücklich darüber informiert wird, dass er vorläufig festgenommen wurde und was der Grund dafür ist. Da dies aber nicht länger als nötig gestattet ist, muss schnellstmöglich die Polizei gerufen werden. Ohne das sofortige Hinzuziehung der Polizei könnte sonst eine Freiheitsberaubung vorliegen.

Unabhängig von der juristischen Bewertung einer vorläufigen Festnahme ist es empfehlenswert, die Polizei hinzuziehen, wenn der Verdächtige nicht allein ist, es mehrere Verdächtige gibt oder der Wert der entwendeten Ware sehr hoch ist. Umstritten ist die vorläufige Festnahme von Kindern unter 14 Jahren. Hier wird eine professionelle Detektei
seine Detektive anweisen, die Polizei zu rufen, auch um die Identität der Eltern festzustellen.

Anzeige ja oder nein?

Grundsätzlich obliegt es dem Ladenbesitzer, ob er einen Diebstahl anzeigen möchte, solange der Wert der gestohlenen Ware unter 50 Euro liegt. In diesen Fällen wird ein Diebstahl normalerweise nur auf Antrag des Bestohlenen verfolgt. Wenn er die Tat anzeigen möchte, sollte ein Ladendiebstahls-Protokoll ausgefüllt werden. Hierin wird der Tathergang beschrieben, die Personalien des Täters festgehalten und die Anschrift und das Geburtsdatum der Zeugen erfasst. Das ausgefüllte Formular sollte anschließend bei der örtlichen Dienststelle eingereicht werden.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)